BVfK-Wochenendticker 23. November 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Paradox: 500.000 Dieselklagen, doch kaum jemand rüstet sein Auto nach.

 

Die Autowelt verändert sich mit steigender Geschwindigkeit.

 

Das Automobilgewerbe benötigt berechenbare Rahmenbedingungen.

 

Neue Plattform JuhuAuto.

 

BVfK-Jubiläumskongress 2. Mai 2020: Jetzt anmelden!

Neues von den BVfK-Kooperationspartnern:

Helmut Seitz GmbH - Weihnachtsaktion 2019.

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WARNMELDUNG: Neuer Trojaner "SectopRAT" auf dem Vormarsch.

 

Neues von den BVfK-Mitgliederdiensten: 

 

BVfK-Kollegenverteiler -  1.000 € Differenz zwischen B2B- Preis und B2C-Preis.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Kassengesetz 2020: Handlungsbedarf für Autohändler?

Termine:

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag.

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen".

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

das darf ja wohl nicht wahr sein: Seit dem ersten Fahrverbot-Urteil Anfang 2017 regt sich ein Großteil der Dieselbesitzer über angeblich überraschend dreckigere Abgase und eingeschränkte Nutzbarkeit auf, knapp 500.000 von ihnen verklagen Händler und Hersteller und nun wird bekannt: kaum jemand rüstet sein Auto nach, um damit nachweisbar deutlich weniger Emissionen zu produzieren.

Das ist jedenfalls das Ergebnis einer Studie des Instituts für Automobilwirtschaft (IfA), die von großer Zurückhaltung bei den Autofahrern berichtet. Wenn das Misstrauen in die Abgasreinigungstechnik unbegründet ist, woran liegt es dann, dass viele auf den geförderten, wie auch wertsteigernden Umbau verzichten?

Vielleicht sollte man den Diesel-Klägern dazu raten, sich mal die eigene Argumentation in Erinnerung zu rufen, falls man sich überhaupt mal genauer durchgelesen hat, was der Anwalt da im eigenen Namen so geschrieben hat.

Feststehen dürft, dass die Folgen angeblicher Mangelhaftigkeit nun in den meisten Fällen konkret beziffert werden können. Sie liegen z.B. bei den meisten VW-Modellen nach Abzug der Förderung im Bereich zwischen 1.000,- und 2.000,- € was natürlich zu niedrigeren Streitwerten als bei einer Klage auf Rücknahme oder Ersatzlieferung führt.

Man könnte meinen, dass etwas mehr Redlichkeit und weniger Aufregung guttäten und wünscht sich mehr Besonnenheit, die dringend bei der Bewältigung der Zukunftsaufgaben benötigt wird. Denn eines ist klar: die Autowelt verändert sich mit einer nie dagewesenen und zudem steigenden Geschwindigkeit. Da schaden Aktionismus und vorschnelle politische Signale. Das Automobilgewerbe benötigt berechenbare Rahmenbedingungen, die zielführend an der Stelle ansetzen müssen, um die es geht: Schadstoffausstoß und Ressourcenverbrauch und das dann bitte als Gesamtbilanz ohne nationalen Tunnelblick. Globales Denken und Handeln ist gefordert.

Das dafür benötigte Geld ist vorhanden. Die pro Jahr mehr als 60 Milliarden Euro gezahlten Kfz- und Mineralölsteuer werden sich mittelfristig u.a. durch die zusätzliche CO2-Steuer auf 120 Milliarden verdoppeln. Die Menschen sind also weiterhin und zunehmend bereit, für ihre Mobilität zu bezahlen. Ebenso redlicherweise sollte ihr Geld nun auch endlich zu 100% für Mobilitäsprojekte als Bestandteil einer besonnenen und nachhaltigen Verkehrswende eingesetzt und nicht zweckentfremdet werden. Dazu zählt übrigens auch mehr Verkehrsfläche, denn gefühlt steht der Autofahrer 50% seiner Zeit im Stau und produziert so große Mengen vermeidbarer Emissionen.  

Welche Lehren und Konsequenzen ziehen wir aus all dem? Es wird nicht einfacher, doch es wird noch lange Autos geben und damit werden weiterhin Autohändler benötigt, welche die Kundenwünsche und das Marktangebot in Einklang bringen.

Bei den richtigen Entscheidungen und deren Umsetzung hilft dann weiterhin der BVfK getreu seinem Motto:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Neue Plattform JuhuAuto.

Es wird bunter im Kfz-Internet. Nun startet die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK) im hart umkämpften Markt der Online-Gebrauchtwagenbörsen mit https://www.juhu.auto/. Laut BDK-Sprecher Hermann Frohnhaus will man mit Übersichtlichkeit sowie einer intuitiven Benutzerführung bei Kunden und Händlern punkten und gibt bekannt, dass Inserate für BDK-Händler noch bis zum 30. Juni 2020 kostenfrei sind. Damit ist der ZDK neben der bei der Händlerauswahl immer noch stark selektierenden www.heycar.de nun durch seine Beteiligung an der BDK auch an einer zweiten Plattform beteiligt.

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Neues von den BVfK-Kooperationspartnern:

Helmut Seitz GmbH Weihnachtsaktion 2019:

Eiskratzer zum Eisschaben und Eisbrechen.
Abnehmbarer Gummi-Wasserabstreifer || Besonders stabile Ausführung mit großem Griff und 1-farbigem Tampondruck (einseitig) zum BVfK-Sonderpreis von:

 

Weitergehende Informationen finden Sie im BVfK-Mitgliederbereich (bitte vorher einloggen):

https://www.bvfk.de/mein-bvfk/helmut-seitz-bvfk-mitgliederangebot/

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Großer BVfK-Jubiläumskongress am 2. Mai 2020: Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!

Der nächste BVfK-Kongress wird ein ganz besonderer, denn die Gründung unseres Verbandes jährt sich zum zwanzigsten Mal. Wer hätte Anfang des Jahres 2000 geglaubt, dass bald ein neuer Bundesverband aus der Taufe gehoben würde, der es einmal schaffen wird, zur festen Größe im Kfz-Business, ja schließlich sogar zur größten vergleichbaren Institution in Deutschland und Europa zu werden!

Dieser Erfolg war nur möglich, da von Beginn an kaufmännische Tugenden wie Seriosität und Professionalität zu den elementaren Leitlinien des Verbandes und seiner Mitglieder zählten und damit viele Freunde, Unterstützer und Partner sowie nicht zuletzt ein leistungsfähiges Mitarbeiterteam gewonnen wurden, ohne deren Mitwirkung diese großartige Leistung nicht möglich gewesen wäre.

Diese Errungenschaften aus 20 Jahren Arbeit möchten wir mit Ihnen am 2. Mai 2020 feiern und gleichzeitig mit spannenden Referenten einen Ausblick in die Zukunft des Autohandels werfen.

Jetzt anmelden: https://www.bvfk.de/anmeldung-bvfk-jubilaeumskongress-2020/

Mit freundlicher Unterstützung von: 

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WARNMELDUNG: Neuer Trojaner "SectopRAT" auf dem Vormarsch.

Gerade nachdem es noch vor kurzem Berichte über die wohl bislang gefährlichste Schadsoftware "Emotet" bei uns zu lesen gab und wir eindringlich vor dem Öffnen von bestimmten Dateianhängen in E-Mails gewarnt hatten, macht sich nun schon wieder eine neue Bedrohung auf den Weg.

Der Übertäter hat den Namen "SectopRAT" und nistet sich in den Registrierungsdateien der betroffnen Rechner ein und wird somit beim Start des PCs immer mitgeladen. Auch hier geht es wieder einmal um das Ausspähen von persönlichen und sensiblen Daten, denn der Schädling übernimmt die Kontrolle Ihres Browsers und deaktiviert Sicherheitseinstellungen, egal ob Firefox, Chrome oder Internet Explorer, keiner ist richtig sicher.

Wenn die Software über das Internet den Kontakt zum Befehlsserver herstellen kann, wird der eigene Desktop oder Bildschirm dann auf dem Angreiferserver 1 zu 1 gespiegelt dargestellt und aufgezeichnet.
Welche verherenden Folgen das für den ein oder anderen haben kann, kann man sich gut ausmalen. Erpressungen und Missbrauch von Logindaten sind dann schon vorprogrammiert.

Auch wenn Experten derzeit noch von einem unreifen Schädling sprechen, kann es sich um Tests handeln, die die Software noch heimtückischer machen sollen.
Die Entwickler dieser Schadsoftware wurden als erfahrene Malware-Entwickler eingestuft, somit sollte man sich bereits jetzt schon auf eine neue Welle von Angriffen gefasst machen und die Warnungen dazu keinesfalls ignorieren.

Wie Sie sich schützen können?

• Überprüfen Sie regelmäßig die Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers, Anleitungen finden Sie jede Menge dazu im Netz.

• Halten Sie Antivirensoftware stets auf dem neuesten Stand und führen Sie regelmäßige Scanns durch. Da ein intensiver Scann etwas Zeit benötigt, nutzen Sie zum Beispiel Ihre Mittagspause oder die Abendstunden.

• Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die neuen Angreifer und wie diese sich schützen können.

• Informieren Sie sich zwischendurch mal auf der Internetseite des BSI über aktuelle Bedrohungen und holen Sie sich dort hilfreiche Tipps zum Schutz Ihrer Systeme. 

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.

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BVfK-Kollegenverteiler – 1.000 € Differenz zwischen B2B-Preis und B2C-Preis. Ergebnis der Mitgliederumfrage.

Im BVfK-Wochenendticker vom 2. November 2019  und 16. November 2019 haben wir die BVfK-Mitglieder zur Teilnahme an einer Online-Abstimmung aufgerufen, die eine gewünschte Differenz zwischen Kollegenpreis und Endkundenpreis ermitteln sollte.

Hier ist das Ergebnis der Umfrage:

Es sollen nur noch solche Angebote über den BVfK-Kollegenverteiler verschickt werden, die

- entweder keinen B2C-Preis enthalten und auch nicht parallel an Endkunden angeboten werden

  oder

- bei denen es eine Differenz von 1.000,- € zwischen B2B- und B2C-Preisen gibt.

Wir danken allen BVfK-Mitgliedern, die an der Umfrage teilgenommen haben und freuen uns, dass die BVfK-DIGITAL-Tools die schnellen, vertrauensvollen und lukrativen Geschäfte innerhalb der BVfK-Mitgliedergemeinschaft fördern.

Ein erfolgreiches Wochenende wünscht 

Ihre BVfK-IT

digital@bvfk.de

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Noch nicht bei BVfK-DIGITAL registriert? 

Jetzt schnell erledigen:

1 Schritt: Loggen Sie sich im Mitgliederbereich der BVfK-Website ein: >>> Zum Login auf BVfK.de

2 Schritt: Registrieren: >>> Lassen Sie sich für die Ankaufplattform registrieren

Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie für die zahlreichen BVfK-IT-Leistungen freigeschaltet:

- BVfK-Ankaufplattform, inklusive Fahrzeugankauf für die eigene Website

- BVfK-B2B-Plattform zur Förderung der BVfK-Kollegengeschäfte.

- BVfK-Fahrzeugverwaltung / Dealer-Management-System (erste Funktionen verfügbar).

- BVfK-Kollegenangebote: Superaktuell und hochattraktiv.

- Ideen- und Projektplanungsforum:  Bringen Sie Ihre Ideen und Optimierungsvorschläge zu den digitalen Produkten des BVfK mit in die Entwicklung ein.  

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Kassengesetz 2020: Handlungsbedarf für Autohändler?

Dieser Tage hört man in den Medien vor allem Bäcker, Friseure und Einzelhändler über das ab dem 01.01.2020 in Kraft tretende sog. Kassengesetz klagen. Die Berichterstattung beschränkt sich dabei meist darauf, dass ab dem kommenden Jahr eine Kassenbon-Pflicht gilt. Dem Gesetzgeber, der mit den Neuregelungen eigentlich bezwecken möchte, dass künftig keine Umsätze mehr an den Finanzämtern vorbeifließen, wird Regelungswut, unnötiger Bürokratismus und nicht zuletzt auch Umweltgefährdung vorgeworfen. Nachvollziehbar, wenn man Schätzungen Glauben schenken mag, nach denen man zukünftig mit den ausgedruckten Kassenbons jährlich 50 Mal den Äquator umwickeln kann.

Autohändler sucht man in den Berichten vergebens. Es wäre jedoch grob fahrlässig, daraus den Schluss zu ziehen, dass die Branche von der Problematik wohl nicht betroffen ist. Grund genug, die BVfK-Mitglieder zu sensibilisieren. Vorab: Manches ist noch unklar!

Weichenstellung: Welche Art von Kasse benutzen Sie? Ein elektronisches Aufzeichnungssystem (elektronische Registrierkasse, PC-Kasse) oder eine so genannte offene Ladenkasse/Schubladenkasse?

Die durch das Kassengesetz anstehenden Änderungen betreffen nur die erste Variante, also die elektronische Aufzeichnungssysteme. Weiterhin dürfen jedoch auch offene Ladenkassen geführt werden. Wer mit einer solchen arbeitet, hat durch das Kassengesetz keine Neuerungen zu erwarten. Es versteht sich jedoch von selbst, dass auch bei diesem Kassentyp wie bislang Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten bestehen und beachtet werden müssen.  

Was sind die wichtigsten Neuerungen, wenn Sie eine elektronische Registrierkasse bzw. PC-Kasse benutzen?

Diese Geräte müssen ab dem 01.01.2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Allerdings sind erst Ende September die ersten technischen Lösungen verfügbar geworden. Deswegen wurde kürzlich hierfür eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2020 beschlossen. Sie sollten jedoch bereits jetzt auf Ihren Kassenhersteller oder einen TSE-Anbieter zugehen, um glaubhaft nachweisen zu können, dass Sie bereits konkrete Maßnahmen ergriffen haben! Denn die Übergangsfrist ist dazu da, die bereits begonnene Umrüstung abschließen zu können, und wird nicht gewährt, um sich erst im kommenden Jahr mit dem Thema zu beschäftigen.

Zudem ist bei elektronischen Registrierkassen bzw. PC-Kasse für jeden Kunden zukünftig ein Beleg (Kassenbon) zu erstellen und zur Verfügung zu stellen.

Sie müssen Ihr elektronisches Kassensystem beim zuständigen Finanzamt anmelden. Ursprünglich sollte eine Anmeldung bis zum 31.01.2020 erfolgen. Doch auch in diesem Zusammenhang wurde vereinbart, dass die Meldepflicht erst bei Verfügbarkeit eines elektronischen Meldeverfahrens entsteht. Hierzu soll es alsbald weitere Informationen des Bundesfinanzministeriums geben.

Was empfiehlt der BVfK derzeit? Wie geht es weiter?

Wichtig ist zunächst, dass Sie sich jetzt mit dem Thema beschäftigen und es ernst nehmen. BVfK-Mitglieder, die mit einer elektronischen Registrierkasse bzw. PC-Kasse arbeiten, sollten Kontakt zu Ihrem Kassenhersteller aufnehmen oder sich direkt an TSE-Anbieter wegen der erforderlichen Sicherheitsupdates wenden. Dokumentieren Sie dies auch! Ab dem 01.01.2020 müssen Sie die Bon-Pflicht beachten und Ihre Kasse beim Finanzamt registrieren, sobald dies möglich ist.

Der BVfK wird bei den zuständigen Stellen weitere Informationen einholen und Neuigkeiten an dieser Stelle weitergeben.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

rechtsabteilung@bvfk.de 

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

 23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

Jetzt vormerken: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

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